Mieten in Finnland: die Regeln

Das Mieten in Finnland beruht auf einem einzigen Gesetz, dem Act on Residential Leases (laki asuinhuoneiston vuokrauksesta, 481/1995; Wohnraummietgesetz), und auf einem Markt, der sich aufteilt: private Eigentümer einzelner Wohnungen, große institutionelle Vermieter, städtische und andere staatlich geförderte Mietwohnungen mit Einkommensgrenzen und Wartelisten, Wohnrechtswohnungen und Stiftungen für Studierendenwohnheime. Die Miete auf dem freien Markt ist, was im Vertrag steht: Es gibt keine Mietobergrenze, nur eine gerichtliche Prüfung für Mieten, die deutlich über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das Gesetz wurde zum 1. Oktober 2026 grundlegend reformiert, und viele der neuen Regeln gelten nur für Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Datum deines Mietvertrags entscheidet also, nach welchen Regeln du wohnst.

Geprüft am 1. Oktober 2026. Information, keine Rechtsberatung: Die Quellen stehen am Ende der Seite.

Holzhäuser in der Altstadt von Porvoo, Finnland

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Mietvertrag

Ein Wohnraummietvertrag und jede Änderung daran müssen schriftlich sein; ein elektronischer Vertrag, der gespeichert und wiedergegeben werden kann, gilt als schriftlich (Act on Residential Leases 481/1995, §§ 5 und 5 a). Ein Mietvertrag, der nicht schriftlich geschlossen wurde, gilt als unbefristet geschlossen. Ein Mietvertrag ist entweder toistaiseksi voimassa oleva (unbefristet, der Regelfall) oder määräaikainen (befristet). Der befristete endet am vereinbarten Datum ohne Kündigung und lässt sich von keiner Seite vorzeitig beenden, es sei denn, der Vertrag erlaubt es, die Parteien einigen sich oder ein Gericht gestattet es aus besonderen Gründen wie Krankheit oder einem Umzug für Arbeit oder Studium (§§ 4 und 55). Befristungen von drei Monaten oder weniger, die mit demselben Mieter mehr als zweimal hintereinander vereinbart werden, wandeln sich in einen unbefristeten Mietvertrag um (§ 4). Das Gesetz gilt nicht für die Vermietung zur kurzzeitigen und vorübergehenden Unterbringung (§ 2 in der ab 1. Oktober 2026 geltenden Fassung). Der Vermieter muss dem Mieter mitteilen, worauf sein Recht zur Vermietung der Wohnung beruht (§ 37).

Die seit dem 1. Oktober 2026 geltende Reform (Änderungsgesetz 531/2026, Regierungsvorlage HE 33/2026) hat eine verbreitete Klausel geändert. Bis dahin stand in vielen Mietverträgen, dass die Kündigungsfrist erst nach einer bestimmten Zeit, oft dem ersten Jahr, zu laufen beginnen kann, was den Mieter für diese Zeit an die Wohnung band. Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 geschlossen werden, ist eine solche Klausel nichtig (§ 52 Absatz 4). Stattdessen erlaubt das Gesetz jetzt einen Mietvertrag, der zunächst befristet ist und danach unbefristet weiterläuft; er kann so gekündigt werden, dass er frühestens mit dem Ende der Befristung endet (§ 4 Absatz 2). In der Praxis ist ein Mieter mit einem solchen Vertrag für die erste Zeit gebunden wie zuvor, lies die Klausel zur Laufzeit also genau. Für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2026 geschlossen wurden, bleiben in diesen Punkten die alten Regeln, es sei denn, die Parteien vereinbaren nach diesem Datum etwas anderes (Übergangsvorschrift von 531/2026). Neu für jeden Mietvertrag ist außerdem: Ein Mieter, der die Wohnung mit anderen teilt, muss dem Vermieter schriftlich mitteilen, wie viele Personen dort wohnen und auf welcher Grundlage, bei Erwachsenen mit Namen, Geburtsdatum und Kontaktdaten (§ 17 a). Kurz: Das Vertragsdatum entscheidet über diese Regeln. Die Kündigungsfrist des Vermieters, die Klausel zum Beginn der Kündigungsfrist, der Auszugstag, die Ankündigung einer Mieterhöhung und das, was die Kaution abdeckt, folgen dem neuen Gesetz nur bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026. Für jedes Mietverhältnis gelten dagegen ab diesem Datum: die Rückgabe der Kaution binnen 14 Tagen, das Rauchverbot in der Wohnung und auf dem Balkon, sofern der Vermieter das Rauchen nicht erlaubt, die schriftliche Meldung von Mitbewohnern, der neue Grund für die fristlose Kündigung und die Ausnahme kurzzeitiger und vorübergehender Unterbringung vom Gesetz. Diese Lesart der Übergangsvorschrift von 531/2026 deckt sich mit der des Maklerverbands KVKL und mit der Zusammenfassung einer Anwaltskanzlei (Oktober 2026).

Es macht einen Unterschied, bei welcher Art von Vermieter du mietest. Neben privaten Eigentümern einzelner Wohnungen und großen institutionellen Vermietern gibt es in Finnland valtion tukemat vuokra-asunnot (staatlich geförderte Mietwohnungen, früher ARA-Wohnungen genannt), die kommunalen Wohnungsunternehmen und gemeinnützigen Trägern gehören und von Varke (dem Zentrum für staatlich geförderten Wohnungsbau) beaufsichtigt werden. Du bewirbst dich bei den Eigentümern, nicht bei Varke. Bewerben können sich nur finnische Staatsangehörige und ihnen Gleichgestellte, in der Praxis EU-Bürger und Inhaber eines Aufenthaltstitels, der mindestens 12 Monate gültig ist (InfoFinland). Die Mieter werden nach Wohnungsbedarf, Vermögen und Einkommen ausgewählt, und seit 2025 gibt es Einkommensgrenzen: 3.540 € im Monat für eine Person, dazu 2.480 € für jede weitere erwachsene Person, 650 € für das erste Kind und 600 € für jedes weitere Kind. Diese Grenzen gelten nicht für Wohnungen für besondere Gruppen wie Studierende und junge Menschen (Varke). Dort gilt die Kostenmiete. Für eine asumisoikeusasunto (Wohnrechtswohnung) brauchst du von Varke eine landesweite Wartelistennummer (9,20 €, zwei Jahre gültig). Du zahlst vorab 15 % des Wohnungspreises, die beim Auszug indexangepasst erstattet werden, dazu ein monatliches Nutzungsentgelt, und der Eigentümer kann den Vertrag nicht kündigen. Für Bewerber unter 55 gelten Vermögensgrenzen (Varke). Stiftungen für Studierendenwohnheime und Studierendenvertretungen vermieten günstigere Wohnungen an Studierende, die in Vollzeit studieren und vorankommen müssen, sonst droht der Verlust der Wohnung (InfoFinland). Stand: Oktober 2026.

Kaution und Sicherheiten

Eine vakuus (Kaution oder andere Sicherheit) darf drei Monatsmieten nicht übersteigen: Eine Vereinbarung über mehr ist nichtig (Act on Residential Leases § 8). In der Praxis verlangen Vermieter meist ein bis drei Monatsmieten (KKV), und die Kaution darf nicht mit den letzten Monatsmieten verrechnet werden (InfoFinland). Miete im Voraus für mehrere Monate darf nur aus einem besonderen Grund verlangt werden, der beim Abschluss des Mietvertrags vereinbart wird, und nie für mehr als drei Monate (§ 36). Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 deckt die Kaution alle Pflichten aus dem Mietverhältnis ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution nicht rechtzeitig, kann der Vermieter fristlos kündigen. Das Gesetz verlangt nicht, dass die Kaution bei einer Behörde hinterlegt wird. Manche Vermieter nutzen statt Bargeld ein vuokravakuustili (Mietkautionskonto bei einer Bank) auf den Namen des Mieters.

Neu ab dem 1. Oktober 2026 und für alle Mietverhältnisse, die an oder nach diesem Tag enden, unabhängig vom Vertragsdatum: Der Vermieter muss die Kaution unverzüglich zurückzahlen oder freigeben oder schriftlich mitteilen, dass er einen Teil davon einbehält, spätestens binnen 14 Tagen nach Ende des Mietvertrags oder, falls er die Wohnung erst später zurückbekommt, nach deren Rückgabe. Die Mitteilung muss den Anspruch nennen und eine angemessene Schätzung des Betrags enthalten, und mehr als das darf der Vermieter nicht einbehalten (eine Kaution auf einem Mietkautionskonto kann bis zur Klärung des Betrags in voller Höhe gesperrt bleiben). Ein Vermieter, der eine Kaution ohne Grund einbehält, schuldet Schadenersatz (§ 8 Absätze 2 bis 4). Normale Abnutzung ist nie ein Grund, die Kaution einzubehalten (§ 25; KKV). Nach der Praxis der Verbraucherstreitkommission muss der Vermieter Schäden mit verlässlichen Beweisen wie Fotos belegen, und ein Vermieter, der selbst putzt oder repariert, kann in der Regel 20 € pro Stunde ansetzen (kuluttajariita.fi). Stand: Oktober 2026.

Miete, Erhöhungen und Mietpreisbegrenzung

Die Miete ist das, was die Parteien vereinbaren (Act on Residential Leases § 27). Für private Vermietungen gibt es weder eine Mietpreisbegrenzung noch eine Referenzmiete. Der Vermieter hat kein einseitiges Recht, die Miete zu erhöhen: Der Vertrag muss regeln, wie und auf welcher Grundlage die Miete überprüft wird, zum Beispiel mit einem festen Prozentsatz pro Jahr oder der Bindung an einen Preisindex. Eine Klausel, die dem Vermieter allein Zeitpunkt oder Höhe überlässt, ohne vereinbarte Grundlage, ist nichtig (§ 27 Absatz 2). Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 muss der Vermieter eine Erhöhung schriftlich ankündigen, mit der neuen Miete und dem Datum, ab dem sie gilt. Die neue Miete kann frühestens ab Beginn des ersten Zahlungszeitraums gelten, der mindestens einen Monat nach der Ankündigung beginnt, sie darf nicht rückwirkend verlangt werden, und auf Verlangen muss der Vermieter die Grundlage und die Berechnung kostenlos erläutern. Ältere Verträge folgen dem früheren Wortlaut, der ebenfalls verlangt, die neue Miete schriftlich anzukündigen, bevor sie wirksam wird. Die Miete ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, bis zum zweiten Tag jedes Zahlungszeitraums fällig und muss über eine Bank zahlbar sein (§§ 34 und 35).

Ein Mieter, der die Miete für zu hoch hält, kann das käräjäoikeus (Amtsgericht) um eine Prüfung bitten. Das Gericht kann die Miete senken oder die Überprüfungsklausel ändern, wenn die Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gegend wesentlich übersteigt, ohne dass es dafür einen im Mietrecht anerkannten Grund gibt (§§ 29 und 30). Die Klage muss erhoben werden, solange das Mietverhältnis besteht, der Vermieter darf den Mietvertrag nicht kündigen, solange die Klage des Mieters anhängig ist, und eine Rückzahlung reicht in der Regel nur bis zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage zurück, nie mehr als ein Jahr davor (§§ 29 und 31). Kündigt ein Vermieter den Mietvertrag, weil der Mieter eine Mieterhöhung ablehnt, die ein Gericht als unangemessen ansehen würde, kann das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären (§ 56). Bei staatlich geförderten Mietwohnungen ist es anders: Dort gilt die Kostenmiete (omakustannusvuokra), und eine Erhöhung muss zwei Monate vorher schriftlich und mit Begründung angekündigt werden (§ 32; Varke). Stand: Oktober 2026.

Kündigung und Ende des Mietverhältnisses

Ein Mieter kann einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigungsfrist des Vermieters hängt vom Vertragsdatum ab. Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 beträgt sie vier Monate, wenn das Mietverhältnis ohne Unterbrechung mindestens zwei Jahre gedauert hat, sonst drei Monate. Bei Verträgen vor diesem Datum gilt noch die alte Regel: sechs Monate nach einem Jahr, sonst drei (Act on Residential Leases § 52 und Übergangsvorschrift von 531/2026). Die Kündigungsfristen laufen ab dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem gekündigt wird: Um am 30. November auszuziehen, muss ein Mieter bis zum 31. Oktober kündigen. Eine Klausel, die die Frist des Vermieters verkürzt oder die des Mieters verlängert, ist nichtig. Die Kündigung muss schriftlich und nachweisbar erfolgen. Die Kündigung des Vermieters muss das Enddatum und den Grund nennen (§ 54). Mitteilungen können auch über einen vereinbarten elektronischen Kanal zugestellt werden, bei Kündigungen und Abmahnungen mit einem zweistufigen Verfahren (Nachricht plus Hinweis über einen zweiten vereinbarten Kanal) (§§ 13 und 13 a).

Ein Vermieter braucht für die Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags keinen Grund aus einer festen Liste, aber der Grund muss akzeptabel sein. Der Mieter kann binnen drei Monaten nach Erhalt der Kündigung beim Amtsgericht beantragen, sie für unwirksam zu erklären, wenn es in Wahrheit um eine unangemessene Mieterhöhung geht oder wenn sie angesichts der Lage des Mieters unangemessen ist und es keinen akzeptablen Grund gibt (§ 56). Ein Mieter, dessen Mietvertrag gegen die gute Mietpraxis beendet wird, kann Umzugskosten und bis zu drei Monatsmieten als Entschädigung verlangen (§ 57). Fristlos kündigen kann ein Vermieter wegen unbezahlter Miete, unzulässiger Untervermietung, vertragswidriger Nutzung, Störungen, Vernachlässigung der Wohnung, Verstößen gegen Gesundheits- oder Ordnungsvorschriften und, ab dem 1. Oktober 2026, wegen eines anderen besonders gewichtigen Grundes. Bei den meisten dieser Gründe muss zuerst eine schriftliche Abmahnung erfolgen (§§ 61 und 62). Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 ist der Auszugstag der Tag, an dem der Mietvertrag endet; nach älteren Verträgen ist es der nächste Werktag, an dem die Hälfte der Wohnung zur Verfügung gestellt werden muss, mit vollständiger Übergabe am Tag danach (§ 68). Stand: Oktober 2026.

Reparaturen, Nebenkosten und wer was zahlt

Die Wohnung muss in dem Zustand sein, den der Mieter nach ihrem Alter, dem örtlichen Wohnungsbestand und den örtlichen Verhältnissen vernünftigerweise erwarten kann, sofern kein anderer Zustand vereinbart wurde (Act on Residential Leases § 20). Der Mieter muss sorgfältig mit ihr umgehen und haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, auch durch Gäste, aber nicht für normale Abnutzung (§ 25). Mängel muss er dem Vermieter unverzüglich melden (§ 24). Ist die Wohnung mangelhaft und der Vermieter behebt den Mangel nicht, kann der Mieter die Miete mindern oder bei schweren Mängeln den Mietvertrag fristlos kündigen (§§ 20 und 23). Der Vermieter darf die Wohnung betreten, um sie zu kontrollieren, Arbeiten auszuführen oder sie Käufern oder neuen Mietern zu zeigen, und zwar zu einer Zeit, die beiden passt. Seit dem 1. Oktober 2026 regelt das Gesetz auch, wie der Zutritt abläuft, wenn sich kein Termin vereinbaren lässt (§ 22). Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon ist ab dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich verboten, auch in bestehenden Mietverträgen, es sei denn, der Vermieter erlaubt es (§ 26 a).

Wasser ist bei manchen Mieten enthalten und wird bei anderen gesondert berechnet, pro Bewohner oder nach Zähler: Inserat und Mietvertrag sollten sagen, was gilt. Hat im Haus jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler, muss die Abrechnung auf dem gemessenen Verbrauch beruhen, und der Mieter muss die monatlichen Verbrauchswerte kostenlos bekommen (§ 27 a). Einen Stromvertrag schließen Mieter meist selbst ab. Die Heizung ist in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung meist enthalten, Sauna, Waschküche und Stellplatz kosten extra (InfoFinland). Die meisten Vermieter verlangen eine kotivakuutus (Hausratversicherung) als Bedingung des Mietvertrags (InfoFinland). Ein Makler darf nur von der Partei Geld verlangen, die mit ihm einen Maklervertrag geschlossen hat, und das ist in der Regel der Vermieter. Ein Mieter zahlt nur dann eine Provision, wenn er den Makler beauftragt hat, eine Wohnung für ihn zu finden (Act on Real Estate and Rental Brokerage 1074/2000, § 20). Stand: Oktober 2026.

Anmeldung und Leben vor Ort

Wer umzieht, muss bei der Digital and Population Data Services Agency (DVV, Amt für Digitalisierung und Bevölkerungsdaten) oder bei Posti eine muuttoilmoitus (Umzugsmeldung) abgeben, frühestens einen Monat vor und spätestens eine Woche nach dem Umzug. Auch eine vorübergehende Adresse muss gemeldet werden, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert (DVV; Municipality of Residence Act 201/1994). In der Meldung wird gefragt, auf welcher Grundlage du in der Wohnung wohnst; eine informelle Abmachung, das sich nicht anmelden lässt, ist also ein Warnzeichen. Ein Ausländer bekommt eine kotikunta (Wohnsitzgemeinde), wenn er zum Beispiel EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger mit eingetragenem Aufenthaltsrecht ist, einen Aufenthaltstitel für fortlaufenden oder dauerhaften Aufenthalt hat, Familienangehöriger einer Person mit Wohnsitzgemeinde ist oder einen Aufenthaltstitel für vorübergehenden Aufenthalt von mindestens einem Jahr hat und dauerhaft bleiben will (Municipality of Residence Act § 4). Die henkilötunnus (Personenkennzahl) wird vergeben, wenn du über die DVV oder die Einwanderungsbehörde im Bevölkerungsregister erfasst wirst. Viele Vermieter verlangen sie, dazu einen Identitätsnachweis, einen mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel oder ein eingetragenes EU-Aufenthaltsrecht, einen Einkommensnachweis und einwandfreie luottotiedot (Bonitätsdaten). Bonitätsprüfungen sind üblich (InfoFinland).

Die yleinen asumistuki (allgemeine Wohnbeihilfe) von Kela zahlt seit den Kürzungen vom 1. April 2024 70 % der anerkannten Wohnkosten (Miete, Wasser, teils Heizung) abzüglich eines Grundselbstbehalts, der mit dem Einkommen steigt. Kela erkennt Kosten nur bis zu einem Höchstbetrag an: 563 € im Monat für eine Person in Helsinki, Espoo, Vantaa und Kauniainen, wer allein wohnt, bekommt dort also höchstens etwa 394 € im Monat, in anderen Gemeinden weniger, weil dort die anerkannten Höchstkosten niedriger sind. Seit dem 1. Januar 2025 mindert Haushaltsvermögen über 10.000 € (eine erwachsene Person) oder 20.000 € (zwei oder mehr Erwachsene) die Beihilfe, Haushalte mit einem Nettovermögen von 50.000 € oder mehr bekommen nichts, und für selbst genutztes Wohneigentum gibt es sie nicht mehr (Kela; Ministry of Social Affairs and Health). Seit dem 1. August 2025 wurden die meisten Studierenden von der allgemeinen Wohnbeihilfe in den Wohnzuschlag für Studierende überführt. Er deckt 80 % der Miete bis zu 296 € im Monat in der Region Helsinki, 248 € in größeren Städten und 216 € andernorts, und nur für Studienmonate. Studierende, die mit einem Kind zusammenleben, bleiben bei der allgemeinen Wohnbeihilfe (Kela). Neuankömmlinge haben auf die allgemeine Wohnbeihilfe meist erst Anspruch, wenn sie dauerhaft in Finnland leben, in der Regel nach einem Jahr, EU- und EWR-Arbeitnehmer unter Umständen früher, und Studierende, die zum Studium nach Finnland kommen, bekommen sie nicht (Kela). Stand: Oktober 2026.

Untermiete und Weitervermietung

Ein Mieter darf die Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters mit Ehepartner und Kindern teilen; entsteht dem Vermieter dadurch kein erheblicher Nachteil, darf er sie auch mit nahen Verwandten teilen oder bis zur Hälfte der Wohnung an jemand anderen vermieten (Act on Residential Leases § 17). Für mehr braucht es die Zustimmung im Mietvertrag oder vom Vermieter. Ein Mieter, der wegen Arbeit, Studium, Krankheit oder eines ähnlichen Grundes vorübergehend abwesend ist, darf die ganze Wohnung bis zu zwei Jahre überlassen. Er muss den Vermieter mindestens einen Monat vorher schriftlich informieren, und ein Vermieter, der widersprechen will, muss binnen 14 Tagen vor Gericht gehen (§ 18). Der Mieter haftet dem Vermieter weiter für Miete und Schäden (§ 19). Ab dem 1. Oktober 2026 muss jeder Mitbewohner dem Vermieter schriftlich gemeldet werden (§ 17 a). Unzulässige Untervermietung ist ein Grund für die fristlose Kündigung (§ 61).

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten der Untervermietung. Alivuokraus (Untervermietung eines Teils einer Wohnung, über die der Mieter oder Eigentümer die Kontrolle behält) gibt dem Untermieter deutlich schwächeren Schutz: keinen Kündigungsschutz, eine Kündigungsfrist des Vermieters von einem Monat (drei Monate nach einem Jahr), eine Kündigungsfrist des Untermieters von 14 Tagen, und die Untermiete endet automatisch, wenn das Recht des Hauptmieters endet. Eine angemessene Entschädigung ist trotzdem fällig, wenn der Untervermieter ohne akzeptablen Grund kündigt (§§ 80 bis 85). Jälleenvuokraus (Weitervermietung der ganzen Wohnung) folgt den allgemeinen Regeln, und in manchen Fällen kann der Untermieter das Mietverhältnis direkt mit dem Eigentümer fortsetzen (§§ 72 bis 78). Der Untermieter hat Anspruch darauf zu erfahren, worauf das Recht des Untervermieters zur Vermietung beruht (§ 81). Kela behandelt einen Untermieter als eigenen Haushalt, es sei denn, er ist Ehepartner oder naher Verwandter des Hauptmieters (Kela). Stand: Oktober 2026.

Für Vermieter

Eine Registrierung oder Lizenz für Vermieter gibt es nicht. Ein Vermieter muss einen schriftlichen Mietvertrag verwenden und die Obergrenze von drei Monatsmieten für die Kaution einhalten. Seit dem 1. Oktober 2026 muss die Kaution binnen 14 Tagen nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt oder eine Forderung schriftlich mitgeteilt werden (Act on Residential Leases § 8). Ein gültiger energiatodistus (Energieausweis) muss bei der Besichtigung vorliegen und dem Mieter ausgehändigt werden, und öffentliche Anzeigen müssen die Energieklasse nennen. Befristete Vermietungen bis zu einem Jahr und Untervermietungen sind ausgenommen (Act on Energy Certificates 50/2013, § 6). Die meisten privaten Wohnungen sind Anteile an einer asunto-osakeyhtiö (Wohnungsaktiengesellschaft), sodass auch deren Satzung und Hausordnung den Mieter binden. Seit dem 1. Oktober 2026 kann eine Wohnungsaktiengesellschaft nach einer schriftlichen Abmahnung, die auch dem Mieter zugestellt werden muss, eine Wohnung in ihren eigenen Besitz nehmen, wenn Kurzzeitvermietung der Gesellschaft oder anderen Eigentümern zusätzliche Kosten oder Störungen über die normale Wohnnutzung hinaus verursacht (Housing Companies Act 1599/2009, Kapitel 8, § 2, geändert durch 535/2026). Die Änderung verbietet Kurzzeitvermietung nicht. Kurzzeitige Unterbringung fällt zudem nicht unter den Act on Residential Leases (§ 2).

Steuer (Vero, Stand: Oktober 2026). Mieteinnahmen aus einer Anlagewohnung sind Kapitaleinkünfte und werden mit 30 % besteuert bis zu 30.000 € Kapitaleinkünften im Jahr und mit 34 % darüber. Abziehbar sind unter anderem die Unterhaltsumlage der Wohnungsaktiengesellschaft, Wasser, jährliche Reparaturen, Anzeigen und Maklerkosten für die Mietersuche sowie Fahrten zur Wohnung. Wertsteigernde Maßnahmen werden über die Abschreibung abgezogen. Auch Einnahmen aus Kurzzeitvermietung und aus der Vermietung über Plattformen sind steuerpflichtig. Die Plattformen melden an die Steuerverwaltung, und abziehbar ist nur der Kostenanteil, der den vermieteten Tagen und der vermieteten Fläche entspricht. Wer die eigene Wohnung vermietet, auch nur kurz, unterbricht die zwei Jahre Wohndauer, die für einen steuerfreien Verkauf nötig sind. Vero rät, erwartete Mieteinnahmen vorab auf der Steuerkarte oder über Vorauszahlungen anzugeben. Hilfe für Vermieter gibt es bei Suomen Vuokranantajat (dem finnischen Vermieterverband). Stand: Oktober 2026.

Streitfälle und wo es Hilfe gibt

Die Kuluttajariitalautakunta (Verbraucherstreitkommission) behandelt Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen kostenlos und nimmt ungewöhnlicherweise auch Streitfälle zwischen zwei Privatpersonen an, egal ob du Mieter oder Vermieter bist. Ein Vermieter, der mehr als eine Anlagewohnung besitzt, gilt als Unternehmen und kann der Kommission keinen Fall als Verbraucher vorlegen. Ausgeschlossen sind auch Fälle zu Werkswohnungen. Du musst dich zuerst schriftlich bei der Gegenseite beschweren. Das Verfahren ist rein schriftlich und läuft auf Finnisch oder Schwedisch (eine inoffizielle Übersetzung der Unterlagen genügt), und die Entscheidungen sind Empfehlungen, die sich nicht vollstrecken lassen (kuluttajariita.fi). Die KKV kuluttajaneuvonta (Verbraucherberatung der finnischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde) berät und vermittelt kostenlos bei Streit mit Unternehmen, auf Finnisch und Schwedisch. Für eine verbindliche Entscheidung, etwa über eine Mietminderung, eine Räumung, eine unwirksame Kündigung oder einen verschobenen Auszugstag, geht der Fall vor das käräjäoikeus (Amtsgericht), wo Gerichtskosten und Anwaltskosten anfallen (Act on Residential Leases §§ 30, 56 und 69).

Mieter bekommen Rat bei Vuokralaiset VKL ry (landesweiter Mieterverband, Beratung für Mitglieder kostenlos). Der Kuluttajaliitto (finnischer Verbraucherverband) betreibt eine kostenlose Wohnberatung für Mieter und Vermieter, und Vermieter können sich an Suomen Vuokranantajat wenden. Mietbetrug, etwa wenn ein falscher Vermieter eine Kaution für eine Wohnung nimmt, über die er nicht verfügt, ist Betrug. Die Polizei rät, bei Druck zu schneller Zahlung und bei Preisen, die zu gut aussehen, misstrauisch zu sein, sofort die Bank zu kontaktieren, wenn du schon gezahlt hast, und Anzeige zu erstatten, online oder bei einer Polizeiwache (poliisi.fi). Stand: Oktober 2026.

Wo es Hilfe gibt

Häufige Fragen zum Mieten in Finnland

In meinem Mietvertrag steht, dass ich im ersten Jahr nicht kündigen kann. Ist das zulässig?

Das hängt davon ab, wann du unterschrieben hast. Bei Verträgen vor dem 1. Oktober 2026 war eine solche Klausel erlaubt und bindet dich weiterhin, es sei denn, du vereinbarst mit dem Vermieter etwas anderes. Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 ist eine Klausel, die den Beginn der Kündigungsfrist verschiebt, nichtig, aber der Vermieter kann den Mietvertrag stattdessen für die erste Zeit befristen und danach unbefristet weiterlaufen lassen, was dich für diese Zeit ebenfalls bindet (Act on Residential Leases §§ 4 und 52, Stand: Oktober 2026).

Wie lange darf mein Vermieter sich Zeit lassen, bis er meine Kaution zurückzahlt?

Bei jedem Mietverhältnis, das an oder nach dem 1. Oktober 2026 endet, muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen oder dir schriftlich mitteilen, was er einbehält und warum, mit einer Schätzung des Betrags, und zwar binnen 14 Tagen nach Ende des Mietvertrags oder, falls du die Wohnung erst später zurückgibst, nach der Rückgabe. Er darf nur einbehalten, was der Anspruch wert ist, und normale Abnutzung ist kein Grund, irgendetwas einzubehalten (Act on Residential Leases § 8, Stand: Oktober 2026). Bist du nicht einverstanden: Die Verbraucherstreitkommission behandelt Streit um die Kaution kostenlos.

Darf mein Vermieter die Miete erhöhen, wann er will?

Nein. Eine Erhöhung braucht eine im Mietvertrag vereinbarte Grundlage, typischerweise einen festen Prozentsatz oder einen Index, und muss schriftlich angekündigt werden. Bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2026 kann sie frühestens ab Beginn des Zahlungszeitraums wirksam werden, der mindestens einen Monat nach der Ankündigung beginnt, und nie rückwirkend. Liegt deine Miete wesentlich über dem ortsüblichen Niveau für vergleichbare Wohnungen, kannst du das Amtsgericht bitten, sie zu senken (§§ 27 und 30, Stand: Oktober 2026).

Welche Kündigungsfrist muss ein Vermieter in Finnland einhalten?

Bei einem unbefristeten Mietvertrag ab dem 1. Oktober 2026 drei Monate, oder vier Monate, wenn das Mietverhältnis zwei Jahre ohne Unterbrechung gedauert hat. Bei früher geschlossenen Verträgen bleibt es bei drei Monaten, oder sechs Monaten nach einem Jahr. Die Frist läuft ab dem Ende des Monats, in dem gekündigt wurde, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen, und eine unangemessene Kündigung kannst du binnen drei Monaten vor dem Amtsgericht anfechten (§§ 52, 54 und 56, Stand: Oktober 2026).

Bekommen Studierende in Finnland Wohnbeihilfe?

Seit dem 1. August 2025 können die meisten Studierenden die allgemeine Wohnbeihilfe nicht mehr bekommen. Stattdessen kann, wer Anspruch auf Studienförderung hat, den Wohnzuschlag für Studierende bekommen: 80 % der Miete bis zu 296 € im Monat in Helsinki, Espoo, Vantaa und Kauniainen, gezahlt nur für Studienmonate. Studierende, die mit einem eigenen Kind oder dem Kind ihres Partners zusammenleben, bleiben bei der allgemeinen Wohnbeihilfe, und Studierende, die nur zum Studium nach Finnland kommen, bekommen sie nicht (Kela, Stand: Oktober 2026).

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